Zur Forderung des Kieler Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), dass alle Unternehmen ihre Fanpages und den „Gefällt-mir“ Button löschen sollen, erklärt der Internetexperte und Mitglied des Innenausschusses Jimmy SCHULZ: Wir sollten den „Gefällt-mir“-Button von Facebook scharf beobachten. Richtig ist, dass das ULD den „Gefällt-mir“ Button kritisch analysiert – Facebook handelt in Deutschland und muss sich deswegen auch an Deutsches- bzw. Europäisches Datenschutzrecht halten. Dennoch müssen wir vorsichtig sein, dass wir nicht überreagieren.
Besucherdaten werden häufig von Websitebetreibern legal erhoben. Es gibt deswegen noch Aufklärungsbedarf. Facebook hat erklärt, dass die IP-Adressen von Besuchern auf den Websites Dritter nur gespeichert werden, wenn die Person ein Facebook-Nutzer ist, angemeldet ist und auf den „Gefällt-mir“-Button klickt.
Weiterhin werden die sogenannten Impressionsdaten von eingeloggten Nutzern (die aber den Button nicht anklicken) gespeichert. Obwohl Facebook diese Daten als „nicht persönliche Standardinformation“ bezeichnet, muss geklärt werden, ob Facebook damit trotzdem Nutzerprofile erstellen könnte. Dies wäre inakzeptabel. Auch muss geklärt werden, ob Impressionsdaten von nicht eingeloggten und Nicht-Facebook-Nutzern gespeichert werden.
Obwohl Facebook-Nutzer eine eigene Verantwortung tragen, wenn sie die AGBs von Facebook akzeptieren, soll Facebook transparent arbeiten und für die Öffentlichkeit klarstellen, wie Funktionen, wie der „Gefällt-mir“ Button, integriert sind.
Auch Websitebetreiber haben die Pflicht den „Gefällt-mir“-Button auf ihrer Seite deutlich sichtbar zu machen. Man kann grundsätzlich sicherer surfen, indem man Cookies und Java Script abschaltet. So lassen sich undurchsichtige Machenschaften im Hintergrund weitgehend vermeiden.



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