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FBI erhält Antwort von der Bezirksregierung bezüglich Deichsanierung Xanten-Wardt/Vynen

Die FBI hat sich mit ihrem Anliegen bezüglich des Auskiesungshafen in Xanten-Wardt an die Bezirksregierung gewendet. Folgendes Antwortschreiben hat die FBI erhalten:

Sehr geehrter Herr Dissen,
Frau Regierungspräsidentin Lütkes dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 09.11.2011 und hat mich beauftragt Ihnen zu antworten. Im Zusammenhang mit der beabsichtigen Nutzung des ehemaligen Auskiesungshafen in Wardt haben Sie die Frage aufgeworfen, weshalb Artenschutzerwägungen der Hafennutzung entgegenstehen und aufgrund welcher Erkenntnisse das Fledermausvorkommen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als relevanter Gesichtspunkt angesehen wird.

Der Deichverband Xanten-Kleve wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf darüber informiert, dass für die wasserseitige Anlieferung über den alten Kieshafen in Xanten-Wardt noch Genehmigungen erforderlich sind, da der sowohl Hafen Wardt als auch die Baustraße vom Hafen bis zur Überfahrt Gut Grindt außerhalb des planfestgestellten und somit genehmigten Bereiches liegen. Sollte der Deichverband zur Erweiterung des planfestgestellten Bereichs ein Änderungsverfahren gemäß § 76 Abs. 1 VwWG („wesentliche Änderung") beantragen, wäre hierfür aufgrund der gesetzlichen Fristen mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr zu rechnen.

In einem solchen Planfeststellungsverfahren könnten Belange des Hochwasserschutzes ggf. vorrangig gegen Belange des Naturschutzes abgewogen werden. Die bloße Andienung einer Baustelle, wie hier beabsichtigt, stellt aber keinen abwägungsrelevanten Hochwasserschutzgesichtspunkt dar, da die Hochwasserschutzanlage selbst bzw. ihre Funktionsfähigkeit davon unabhängig ist.
Daher hat die Obere Wasserbehörde in Absprache mit der Höheren Landschaftsbehörde dem Deichverband angeboten, ein Genehmigungsverfahren gemäß §§ 36, 78 Wasserhaushaltsgesetz durchzuführen. Der Deichverband hat dann die entsprechenden Anträge eingereicht, die nach einer ersten Prüfung noch ergänzt werden mussten. In den vorgelegten Unterlagen befand sich u. a. ein artenschutzrechtliches Gutachten.

Dieses Gutachten ermittelte erstmalig das Vorkommen der Rauhautfledermaus im Bereich des ehemaligen Kieshafens. Außerdem enthält das Gutachten die Aussage, dass eine endgültig Beurteilung erst nach weiteren Untersuchungen im Frühjahr 2012 möglich ist. Eine Genehmigung nach §§ 36, 78 WHG darf nur erteilt werden, wenn andere öffentlich rechtlichen Belange nicht entgegenstehen.
Aufgrund der Aussagen des Gutachtens ist es derzeit nicht möglich eine Genehmigung zu erteilen, da die Artenschutz-Verträglichkeit noch nicht nachgewiesen werden kann. Die Bezirksregierung Düsseldorf hofft aber, dass die zwischenzeitlich angedachte Nutzung eines Buhnenfeldes stromoberhalb der NATO-Rampe Vynen eine alternative wasserseitige Baustellenandienung möglich macht.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hasselberg

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