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Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Xanten

Aufgrund der Beanstandung des Bundesrechnungshofes wird der Beschluss des Rates vom 14.12.2011 (DS St 09/647) über die Neufassung der Vergabeordnung aufgehoben und die alte Regelung wieder eingeführt.
Der Bundesrechnungshof hat heute die Vereinfachung des Vergasberechtes im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II rechtlich beanstandet. Diese Vereinfachung des Vergaberechtes habe dazu geführt, dass die im Rahmen des Konjunkturpaketes II durchgeführten Investitionen mit erhöhten Angebotspreisen vergeben wurden. Man habe dadurch mehrere 100 Mio.€ „verschwendet“ .

Der Bundesrechnungshof spricht sich für eine Verschärfung der Vergaberichtlinien aus die bundesweit geregelt werden müssen. Der Rat der Stadt Xanten hat auf Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung vom 14.12.2011(DS St 09/647) beschlossen, die mit dem Konjunkturpaket II verbundene Vereinfachung des Vergaberechtes nach dem Vergabebeschleunigungserlass der Landesregierung weiterzuführen. Ein Eckpunkt dieser Änderungen sind die Erhöhungen der Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen.
Diese Maßnahmen sind vom Bundesrechnungshof beanstandet worden, weil sie dazu führen, dass es zu Angeboten mit überhöhten Preisen kommt Die FBI beantragt die vorgesehene Neufassung über eine Vereinfachung der Vergabeordnung aufzuheben. Nach der Festlegung einheitlicher neuer verschärfter Vergabebestimmungen ist die Vergabeordnung anzupassen.
Herbert Dissen, Fraktionsvorsitzender

Sachverhalt: Zusammen mit dem Konjunkturpaket II hatte die Bundesregierung Maßnahmen zur Beschleunigung von Investitionen durch die Vereinfachung des Vergaberechtes beschlossen. Ein Kernpunkt dieser Änderungen war die Erhöhung der Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin in einem gemeinsamen Runderlass mehrerer Landesministerien vom 03.02.2009 die Wertgrenzen des Bundes übernommen und Regeln zur Durchführung des beschleunigten Vergabeverfahrens festgelegt. Die Geltungsdauer dieses Vergabebeschleunigungserlasses war zunächst auf den 31.12.2010 begrenzt.


Der Rat hatte daraufhin in seiner Sitzung am 04.03.2009 eine Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Xanten beschlossen, die inhaltlich an die Regelungen des Vergabebeschleunigungserlasses angepasst wurde und deren Geltungsdauer ebenfalls bis zum 31.12.2010 begrenzt war. Das Ministerium für Inneres und Kommunales verlängerte mit Runderlass vom 02.12.2010 die Geltung der Wertgrenzen des Erlasses vom 03.02.2009 bis zum 31.12.2011.
Der Rat der Stadt Xanten hat daraufhin die Geltungsdauer der Vergabeordnung ebenfalls um ein Jahr bis zum 31.12.2011 verlängert. Ab dem 01.01.2012 ist wegen des bis dahin abgewickelten Konjunkturpaketes II mit neuen vergaberechtlichen Regelungen des Landes NRW zu rechnen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache ist noch nicht bekannt, welchen Inhalt die vergaberechtlichen Vorgaben des Landes ab dem 01.01.2012 haben werden. Nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes NRW werden in der Landesregierung neue Regelungen für die Zeit nach dem Auslaufen des Vergabebeschleunigungserlasses diskutiert. Mit einer Beschlussfassung ist jedoch erst im Dezember zu rechnen.

Sobald die ab 01.01.2012 geltenden vergaberechtlichen Regelungen vom Land beschlossen wurden, wird eine Ergänzung dieser Drucksache, der der Text einer daran angepassten Neufassung der Vergabeordnung beigefügt ist, nachgereicht.

Rechtsgrundlagen:
§§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f) GO NRW
VgV, VOL/A, VOB/A,
§ 25 GemHVO i.V.m. den Vergabegrundsätzen für Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen Befangenheit von Stadtverordneten: Nicht bekannt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Xanten beschließt die Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Xanten (es folgt der Wortlaut der beigefügten Ordnung -wird nachgereicht-).

Sie sind hier: Kommunales Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Xanten